Programm A-QUA

Übersicht

Ziele und Visionen

Als zentraler Punkt nimmt dieses SSAPM-Qualitätsprogramm die vom Bund geforderte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen auf (Art. 58 KVG, Art. 77 KVV). Zudem ermöglicht A-QUA die Abbildung der anästhesiologischen Entwicklung in der Schweiz auf verschiedenen Ebenen, ist ein Werkzeug bei Verhandlungen mit (standes-)politischen Institutionen und Kostenträgern und erlaubt fachbezogen und auch interdisziplinär die Durchführung von Longitudinalstudien sowie die Klärung spezifischer Fragestellungen von wissenschaftlichem Interesse.

The Swiss Anaesthesia QUAlity programme

Programmaufbau

A-QUA Teil 1 (Strukturdaten)

Der erste Teil des Programms A-QUA umfasst die Strukturdaten der einzelnen Anästhesieabteilungen und wird einmal jährlich erhoben. Die Teilnahme und jährliche Datenlieferung für A-QUA Teil 1 ist seit 2016 verpflichtend für alle Weiterbildungsstätten gemäss Anästhesiologie Weiterbildungsprogramm und wird für alle weiteren Anästhesieabteilungen dringend empfohlen.

A-QUA Teil 2 (Patienten & Leistungen, Prozesse & Outcome)

Der zweite Teil des Programms A-QUA befasst sich mit Daten zu den Anästhesien, Prozessen, Risiken und Ereignissen (intra- und postoperativ) bei einzelnen erbrachten Anästhesieleistungen. Die Teilnahme und fortlaufende Datenlieferung für A-QUA Teil 2 ist für sämtliche Weiterbildungsstätten ab spätestens 01.01.2024 verpflichtend gemäss Anästhesiologie Weiterbildungsprogramm. Die SSAPM empfiehlt den übrigen Abteilungen dringend im Sinne der Qualitätssicherung am A-QUA Teil 2 teilzunehmen.

Nutzen des Programm A-QUA für die Anästhesisten und die Anästhesieabteilungen

Das Programm A-QUA erlaubt den einzelnen Anästhesieabteilungen, Auswertungen der eigenen Daten durchzuführen und sich mit anderen Anästhesieabteilungen, selbstverständlich anonym, zu vergleichen (Benchmark). Das Programm A-QUA ist ein zentraler Bestandteil der nationalen Qualitätsstrategie der SSAPM und dient als Grundlage zur gesetzlich geforderten Qualitätssicherung. Durch aktive Teilnahme werden somit den gesetzlich vom Bund geforderten Qualitätsmessungen Genüge getan.