Patientensicherheit

Aufklärung und Einverständnis des Patienten

  1. Zeitpunkt und Umfang der Aufklärung
    Der Patient ist über die geplanten anästhesiologischen Massnahmen und deren Risiken aufzuklären und muss sich damit einverstanden erklären. Die Aufklärung muss rechtzeitig in verständlicher, dem Patienten angepasster Sprache erfolgen. Die Aufklärung darf nicht zur psychischen Belastung oder gar zu Verängstigung führen.
     
  2. Stufenaufklärung
    Schriftliche oder audiovisuelle Hilfsmittel sind für die Aufklärung wertvoll. Sie dienen der Vorbereitung des Patienten auf das persönliche Aufklärungsgespräch mit dem behandelnden Anästhesiearzt oder dessen Stellvertreter, können dieses aber keinesfalls ersetzen.
     
  3. Dokumentation
    Aufklärung und Einverständnis des Patienten sind zu dokumentieren.

Vorstand SGAR - 17.8.2000, ergänzt durch Kommentare von SPO/FMH am 23.10.2000