Basisdokumente A-QUA
Die folgenden Dokumente regeln den Inhalt und die Zusammenarbeit zwischen den Anästhesieabteilungen/-institutionen und der SSAPM sowie der ProtecData AG.
Sämtliche Dokumente wurden an der Generalversammlung der SSAPM (ehemals SGAR) vom 13.11.2015 genehmigt.
Die Kenntnis der Dokumente und das Einverständnis mit deren Inhalten sind Voraussetzungen für die Teilnahme einer Anästhesieabteilung/-institution am Programm A-QUA.
- Vereinbarung zwischen SSAPM (ehemals SGAR) und Anästhesieabteilungen/-institutionen
- Grundkonzept A-QUA der IT-Firma ProtecData
- Vertrag SSAPM (ehemals SGAR)-ProtecData Kap. 4 – Finanzierung
- Datenschutzkonzept der IT-Firma ProtecData
Um den Anforderungen des totalrevidierten Datenschutzgesetzes (DSG) nachzukommen, hat die SSAPM 2023 ein Datenschutzaudit durchgeführt. Das Grundkonzept inkl. Datenschutzkonzept wurde überarbeitet und das juristische Regelwerk zwischen SSAPM und Anästhesieabteilung (> neue Anlage zur bisherigen Vereinbarung «Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung») sowie SSAPM und ProtecData AG (> neue Anlage zum bisherigen Vertrag «Vereinbarung zur Unter-Auftragsbearbeitung») auf die Anforderungen des totalrevidierten DSG angepasst. Ab Ende August 2023 müssen Sie als Teilnehmer des Programms A-QUA und/oder OPM-CH (Abteilungsleiter sowie jeder freigeschaltete Nutzer der Plattform der Abteilung) bestätigen, dass Sie mit diesen Dokumenten einverstanden sind, ansonsten können Sie sich nicht mehr auf die Plattform einloggen (und entsprechend als Abteilung nicht mehr am Programm A-QUA teilnehmen).
Folgende aktualisierten Dokumente müssen künftig von jedem Nutzer bestätigt werden (siehe www.ssapm.ch/mitgliederbereich ):
- Grundkonzept inkl. Datenschutzkonzept Programm A-QUA und OPM-CH vom 10.07.2023 (ersetzt A-QUA Grundkonzept und A-QUA Datenschutzkonzept vom 13.11.2015)
- Vereinbarung SSAPM (ehemals SGAR-SSAR) – Anästhesieabteilung vom 13.11.2015
- Anlage zu Dokument 2 im Rahmen des totalrevidierten DSG: Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung SSAPM – Anästhesieabteilung vom 10.07.2023
Eine wesentliche Anpassung ist, dass die Patientinnen und Patienten künftig über das «Weiterleiten der pseudonymiserten» Daten an die Fachgesellschaft informiert und aufgeklärt werden müssen. Ein Template zur Patientenaufklärung stellt die SSAPM in 4 Sprachen zur Verfügung (siehe www.ssapm.ch/mitgliederbereich ).