Statuten & Kodex

Kodex

Präambel

Jeder Patient und jede Patientin hat Anrecht auf eine qualitativ hochstehende und sichere anästhesiologische Behandlung, die Berücksichtigung der eigenen Werte und den Schutz vor Schaden.
Jeder Patient und jede Patientin soll die individuell am besten geeignete Anästhesie, Schmerztherapie und, falls nötig, intensivmedizinische Behandlung erhalten. Für Patienten und Patientinnen mit schweren Erkrankungen und/oder grossem Eingriffsrisiko sind genügende Ressourcen bereitzustellen.

Allgemeines Verhalten

Gegenüber Patienten und Patientinnen, Kollegen und Kolleginnen und nichtärztlichen Personalgruppen verhalten wir uns kommunikativ, ehrlich, menschlich und wertschätzend.
Im klinischen Alltag und im Dienstbetrieb agieren wir eigenständig und effizient, orientieren uns an einer loyalen Teamarbeit, organisieren unparteiisch und stellen die interdisziplinäre Zusammenarbeit vor Eigeninteressen.

Verhalten im perioperativen Prozess

Die ärztliche Anästhesiefachperson ist zusammen mit der operativ tätigen Fachperson für die umfassende perioperative Betreuung zuständig.
Die anästhesiologische Betreuung geht von der Risikoerfassung und Aufklärung  über zur eigentlichen Anästhesie und endet oft erst nach einer längeren postoperativen Phase mit spezieller Schmerztherapie oder intensivmedizinischer Behandlung.
Anästhesien werden durch Teams von ärztlichen und pflegerischen Fachpersonen ausgeführt. Die Leitung  und Verantwortung einer Anästhesie liegt stets bei einem Facharzt oder einer Fachärztin für Anästhesiologie.
Die ärztliche Abteilungsleitung delegiert die verschiedenen Aufgaben an seine ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikation. Sie kontrolliert und fördert die Qualität und Effizienz der Arbeiten durch Supervision, Unterstützung und Wertschätzung.
Die einzelnen Teammitglieder verhalten sich patientenorientiert, teambewusst, kritisch und kritikfähig. Sie nutzen das Weiter- und Fortbildungsangebot und ihr individuelles Entwicklungspotential.

Genehmigung Primärversion an der Generalversammlung vom 5.11.04
Revidierte Fassung 5.2013 KSP/CSP
Genehmigung Vorstand: 9.7.2013
Sprachliche Überarbeitung: 08.12.2022

Die deutsche Version ist die Stammversion