FAQ

Wie rechnet man anästhesiologische Leistungen ab?

Wie rechnet man anästhesiologische Leistungen ab?

Ambulante Patienten KVG: TARMED 01.09.00_BR_KVG
Ambulante Patienten UVG/MV/IV:      TARMED 01.08.01_BR
Stationäre Patienten: SwissDRG
Wo finde ich den TARMED 01.09.00_BR bzw TARMED 01.08.00_BR?

Wo finde ich den TARMED 01.09.00_BR bzw TARMED 01.08.00_BR?

Die Tarifpositionen inkl. Anzahl Taxpunkte AL und TL und Erläuterungen können Sie im Tarif-Browser unter folgendem Link herunterladen:

http://www.fmh.ch/ambulante_tarife/tarmed-tarif/tarmed_tarifbrowser-datenbank.html

Anästhesie Kapitel 28

28.0010 Perioperative Betreuung durch den Facharzt für Anästhesie, MAC (pauschal 25 Min)
28.0020 + %-Zuschlag für Patienten älter als 70 Jahre
28.0030 Perioperative Betreuung durch den Facharzt für Anästhesie, Risikoklasse I  (pauschal 25 Min)
28.0040 Perioperative Betreuung durch den Facharzt für Anästhesie, Risikoklasse II  (pauschal 35 Min)
28.0050 Perioperative Betreuung durch den Facharzt für Anästhesie, Risikoklasse III  (pauschal 45 Min)
28.0060 Perioperative Betreuung durch den Facharzt für Anästhesie, Risikoklasse IV  (pauschal 65 Min)
28.0070 Einleitung und Ausleitung durch den Facharzt für Anästhesie, MAC  (pauschal 20 Min)
28.0080 Einleitung und Ausleitung durch den Facharzt für Anästhesie, Risikoklasse I  (pauschal 30 Min
28.0090 Einleitung und Ausleitung durch den Facharzt für Anästhesie, Risikoklasse II  (pauschal 45 Min)
28.0100 Einleitung und Ausleitung durch den Facharzt für Anästhesie, Risikoklasse III  (pauschal 60 Min)
28.0110 Einleitung und Ausleitung durch den Facharzt für Anästhesie, Risikoklasse IV  (pauschal 75 Min)
28.0120 Tätigkeit des Anästhesisten während operativer Versorgung (Anästhesiezeit), MAC, pro Min.
28.0130 Tätigkeit des Anästhesisten während operativer Versorgung (Anästhesiezeit), Risikoklasse I,  pro Min.
28.0140 Tätigkeit des Anästhesisten während operativer Versorgung (Anästhesiezeit), Risikoklasse II  pro Min.
28.0150 Tätigkeit des Anästhesisten während operativer Versorgung (Anästhesiezeit), Risikoklasse III,  pro Min
28.0160 Tätigkeit des Anästhesisten während operativer Versorgung (Anästhesiezeit), Risikoklasse IV,  pro Min.
28.0170 Stand-by bei Steisslage/Mehrlingen durch den Facharzt der Anästhesie, pro 5 Min., als alleinige anästhesieärztliche Leistung
28.0180 Periduralanästhesie ({PDA}) durch den Facharzt für Anästhesie unter Geburt im Gebärraum, als alleinige anästhesieärztliche Leistung  (pauschal 95 Min)
28.0185 Peridurale Blutplombe bei Liquorverlust-Syndrom  (pauschal 20 Min)
28.0190 Verordnung/Überwachung {PCA} u/o Überwachung bei liegendem periduralen Katheter durch Anästhesisten, pro 24 Std.  (pauschal 15 Min)
28.0210 Reanimation im Schockraum des Spitals bei Herzkreislaufstillstand, erste 15 Min.
28.0220 + Reanimation im Schockraum des Spitals bei Herzkreislaufstillstand, jede weiteren 15 Min


Weitere anästhesiologische Positionen

03.0220 Erweiterte Reanimation des Neugeborenen, pro 5 Min.
05.0790 Einlage eines Verweilkatheters, epidural
05.0800 + Einbau einer Pumpe bei Einlage eines epiduralen/intraduralen Verweilkatheters  
05.0810 Einlage eines Verweilkatheters, intradural
13.0220 Tracheotomie, jede Methode
15.0640 Bronchialtoilette beim intubierten Patienten mittels flexibler Bronchoskopie  


Schmerztherapie Kapitel 29 und vereinzelt Kapitel 05 und Kapitel 24

05.2340 Rückenmarksnahe Einlage epiduraler Elektroden und Teststimulation
05.2360 Entfernung eines rückenmarksnahen Neurostimulators
24.0120 Gelenkspunktion (inkl. Ganglion, Gelenkszyste) Finger, Zehen
24.0130 Gelenkspunktion (inkl. Ganglion, Gelenkszyste) Schulter, Ellbogen, Knie, OSG
24.0140 Gelenkspunktion (inkl. Ganglion, Gelenkszyste) Iliosakralgelenk, Hüfte, Handgelenke, Fusswurzelgelenke, USG
24.0160 Needling von Kalkdepots im muskuloskelettären Bereich
24.0180 Punktion einer Bursa


Grundleistungen für alle Ärzte Kapitel 00
Spezielles im Rahmen Schmerztherapie und Anästhesie

Manuelle Medizin (FA manuelle Medizin SAMM):

00.1510 Manualmedizin durch den Facharzt, Diagnostik, pro 5 Min.
00.1520 Manualmedizin durch den Facharzt, Therapie, pro 5 Min.


Neuraltherapie (FA Neuraltherapie):

00.1740 Neuraltherapie, Konsultation durch den Facharzt, erste 5 Min.
00.1750 + Neuraltherapie, Konsultation durch den Facharzt, jede weiteren 5 Min.
00.1760 + Neuraltherapie, Konsultation durch den Facharzt, letzte 5 Min.


Akupunktur (FA Akupunktur TCM):

00.1710 Akupunktur, Konsultation durch den Facharzt, erste 5 Min.
00.1720 + Akupunktur, Konsultation durch den Facharzt, jede weiteren 5 Min.
00.1730 + Akupunktur, Konsultation durch den Facharzt, letzte 5 Min.
00.1735 + Überwachungszeit Akupunktur, pro 15 Min.


Hypnose:
Keine eigene Position im TARMED. Cave Zeitlimitierung. Kombination möglich.

00.0050 Vorbesprechung diagnostischer/therapeutischer Eingriffe durch den Facharzt für Grundversorgung
00.0520 Psychotherapeutische Beratung durch den Facharzt für Grundversorgung
00.0610 Instruktion von Selbstbehandlungen durch den Facharzt für Grundversorgung
Kann die vorgezogene präoperative Anästhesiesprechstunde bei ambulanten Patienten (TARMED) als Konsultation abgerechnet werden?

Kann die vorgezogene präoperative Anästhesiesprechstunde bei ambulanten Patienten (TARMED) als Konsultation abgerechnet werden?

Nein, das präoperative Anästhesiegespräch und die Evaluation sind Bestandteil der Positionen «Perioperative Betreuung durch den Facharzt» 28.0010 – 28.0070.

Kumulationen mit Positionen aus anderen Kapiteln sind nicht gestattet. Ausnahme: Notfallzuschläge.

Kann die vorgezogene präoperative Anästhesiesprechstunde bei künftig stationären Patienten (DRG) als ambulante Konsultation (TARMED) abgerechnet werden?

Kann die vorgezogene präoperative Anästhesiesprechstunde bei künftig stationären Patienten (DRG) als ambulante Konsultation (TARMED) abgerechnet werden?

Ja. Gemäss Regeln und Definitionen DRG Stand 2020; Punkt 3.7:
https://www.swissdrg.org/application/files/7915/6051/1540/Regeln_und_Definitionen_zur_Fallabrechnung_unter_SwissDRG_und_TARPSY.pdf

Vor- und nachstationäre Behandlungen und Untersuchungen im Spital Vor- und nachstationäre Untersuchungen (z.B. Behandlung in einer psychiatrischen Tagesklinik oder präoperative Behandlungen und Untersuchungen) im Spital können mit dem jeweils geltenden Tarif abgerechnet werden, d.h. es finden keine Fallzusammenführungen zwischen stationären und ambulanten Fällen statt.

Behandlungen und Untersuchungen sind jedoch grundsätzlich im Rahmen des stationären Aufenthalts des Patienten vorzunehmen, ausser wenn die Einhaltung der Kriterien17 Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit eine Behandlung oder Untersuchung vor dem stationären Spitaleintritt erfordern. Ambulante Leistungen des Spitals mit Bezug zur stationären Behandlung am Eintritts- und Austrittstag sind mit der stationären Pauschale abgegolten. Am Eintritts- und Austrittstag dürfen vom Spital für diese ambulanten Leistungen keine zusätzlichen Rechnungen gestellt werden.

 

Wie hoch ist der Taxpunktwert?
Gibt es im TARMED Hinweise zur Verrechnung von Medikamenten?

Gibt es im TARMED Hinweise zur Verrechnung von Medikamenten?

Ja, die generelle Interpretation GI-19 im TARMED „Medikamente, diagnostisch/therapeutisch“ lautet folgendermassen:

  • Im Rahmen besonderer diagnostischer Leistungen eingesetzte Medikamente (Kontrastmittel; Pharmaka für endokrine/metabolische Tests, zur Stressinduktion usw.) werden separat abgerechnet.
  • Übrige, für diagnostische Leistungen eingesetzte Medikamente bzw. pharmazeutische Hilfsmittel (Augentropfen, Ohrentropfen und Nasentropfen, Oberflächenanästhetika, Gleitmittel, Desinficientia usw.) sind Teil der technischen Leistung.
  • Vom Facharzt in therapeutischer Absicht applizierte bzw. abgegebene Medikamente jeder Art und Darreichungsform werden separat abgerechnet.
Welche Medikamente werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen?

Welche Medikamente werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt ärztlich verordnete Medikamente, die im Rahmen der genehmigten Indikationen/Anwendungen gemäss Packungsbeilage angewendet werden und die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Die Kostenerstattung für SL-Medikamente kann auf bestimmte medizinische Indikationen oder Mengen beschränkt werden (so genannte Limitationen, in SL als Limitatio L bezeichnet). Darüber hinaus werden auch ärztlich verordnete Präparate bezahlt, die in Apotheken als Magistralrezepturen hergestellt werden und deren Wirk- und Hilfsstoffe in der Liste der tarifpflichtigen Arzneimittel aufgeführt sind. Sie finden die SL unter: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Arzneimittel.html

Werden die Kosten von Arzneimitteln der SL von der oblig. Krankenpflegeversicherung bezahlt, wenn sie bei mir ausserhalb der zugelassenen Indikationen (=off label use) oder ausserhalb der festgelegten Limitation (=off-limitation-use) angewendet werden?

Werden die Kosten von Arzneimitteln der SL von der oblig. Krankenpflegeversicherung bezahlt, wenn sie bei mir ausserhalb der zugelassenen Indikationen (=off label use) oder ausserhalb der festgelegten Limitation (=off-limitation-use) angewendet werden?

Nein, in solchen Fällen werden die Kosten der Arzneimittel grundsätzlich nicht vergütet.

Ausnahmsweise werden die Kosten eines derartigen Arzneimittels im Einzelfall übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • der Einsatz des Arzneimittels bildet eine unerlässliche Voraussetzung für die Durchführung einer anderen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistung und diese steht eindeutig im Vordergrund;
  • oder vom Einsatz des Arzneimittels wird ein grosser therapeutischer Nutzen gegen eine Krankheit erwartet, die für die versicherte Person tödlich verlaufen oder schwere und chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann, und wegen fehlender therapeutischer Alternativen ist keine andere wirksame und zugelassene Behandlungsmethode verfügbar.

Der Krankenversicherer entscheidet nach vorgängiger Konsultation seines vertrauensärztlichen Dienstes, ob die Voraussetzungen für eine solche ausnahmsweise Vergütung der Arzneimittelkosten erfüllt sind.

Wie kann im TARMED das Verbrauchmaterial abgerechnet werden?

Wie kann im TARMED das Verbrauchmaterial abgerechnet werden?

Für die Verrechnung von Verbrauchsmaterial gemäss der Generellen Interpretation GI-20 «Verbrauchsmaterialien und Implantate» gilt:

«Verbrauchsmaterial ist separat verrechenbar, sofern der Einkaufspreis (inkl. MWST) pro Einzelstück CHF 3.-- übersteigt. Verrechnet wird der Stückpreis des Verbrauchsmaterials und der Implantate auf der Basis der Jahreseinkaufsmenge nach Abzug von Rabatten und Preisnachlässen. Sofern vertraglich tiefere Preise vereinbart wurden, gelten diese. Die Artikel sind mit Preisangabe und Abgabedatum (Datum der Sitzung) einzeln aufzuführen.»

Nicht unter diese Vergütungsregelung fällt das wiederverwendbare Instrumentarium (inkl. Fixateur externe). Dieses ist bereits in den einzelnen Tarifpositionen berücksichtigt.

Wie verrechne ich Ampullen?

Wie verrechne ich Ampullen?

Bei den Ampullen ist die genaue Anzahl der Ampullen, also eine Teilpackung dem Kostenträger in Rechnung zu stellen.

Wie verrechne ich Inhalationsanästhetika?

Wie verrechne ich Inhalationsanästhetika?

Es gilt die individuell verbrauchte Menge in ml abzurechnen.

Entweder entsprechende Verbrauchsangabe an modernen Respiratoren/Verdampfern oder berechnet gemäss der Empfehlung der SSAPM.

Kann die dem Eingriff zugeordnete Anästhesierisikoklasse (neu auch IAK = Interventionsaufwandklasse genannt) immer unabhängig von der Anästhesieart verwendet werden?

Kann die dem Eingriff zugeordnete Anästhesierisikoklasse (neu auch IAK = Interventionsaufwandklasse genannt) immer unabhängig von der Anästhesieart verwendet werden?

Nein. Falls eine Sedation / MAC anstelle einer Anästhesie (Allgemeinanästhesie/Regionalanästhesie) durchgeführt wird, müssen die Positionen des MAC 28.0010,28.0070, 28.0120 benutzt werden, auch wenn beim Eingriff eine andere Aufwandklasse hinterlegt ist.

Regionalanästhesie und Allgemeinanästhesie sind bezüglich der Aufwandklasse gleichwertig und müssen nicht unterschieden werden.

Wie grenzt sich eine Monitored Anesthesia Care (MAC) von einer Anästhesie ab?

Wie grenzt sich eine Monitored Anesthesia Care (MAC) von einer Anästhesie ab?

Überwachung mit oder ohne Sedation und/oder Analgesie auf Verlangen der behandelnden Fachärzte / Fachärztinnen bei Eingriffen und diagnostischen Massnahmen mit und ohne gesetzte Lokalanästhesien.
Voraussetzungen:

  • Perioperative Betreuung durch einen Anästhesiearzt oder eine Anästhesieärztin.
  • Während des Eingriffes/der Massnahme wird der Patient oder die Patientin anästhesiologisch überwacht.
  • Die Spontanatmung ist ohne Atemwegssicherung und mechanische Unterstützung suffizient.

Eine tiefe Sedation mit dokumentierter Atemwegssicherung (prolongierter Esmarchscher Handgriff, oropharyngeale oder nasopharyngeale Hilfsmittel) gilt als Anästhesie der entsprechenden Aufwandklasse.

Kann der Gebrauch des Ultraschallgerätes bei Regionalanästhesien zusätzlich zu den TARMED Positionen 28. 0070 – 28.0110 Einleitung und Ausleitung abgerechnet werden?

Kann der Gebrauch des Ultraschallgerätes bei Regionalanästhesien zusätzlich zu den TARMED Positionen 28. 0070 – 28.0110 Einleitung und Ausleitung abgerechnet werden?

Nein. Bei dieser Position sind allfällige Hilfsmittel bereits enthalten. Nur das Material wie Gel oder Abdeckfolie ist verrechenbar. Der Ultraschall als Innovation zur Qualitätsverbesserung bei Leitungsanästhesien ist in TARMED noch nicht berücksichtigt.

Wie kann ich eine Allgemeinanästhesie bei Zahnbehandlungen abrechnen?

Wie kann ich eine Allgemeinanästhesie bei Zahnbehandlungen abrechnen?

Selbstzahler Preisvereinbarung mit dem Patienten
Versicherung

Kostenübernahme gemäss Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung.

Kapitel 5, Art 17, 18, 19a,19b (Narkose bei zahnärztlichen Behandlungen 2020)

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950275/index.html  

KVG   entsprechend TARMED 01.09.00_BR
UVG / IV    entsprechend TARMED 01.08.01_BR
Sozialamt

Tarif gemäss Empfehlung /Vereinbarung VKZS

https://kantonszahnaerzte.ch/wp-content/uploads/2018/03/VKZS_B_Zahnbehandlung-in-allgemeiner-Anästhesie.pdf

Wo finde ich Informationen zu TARDOC?

Wo finde ich Informationen zu TARDOC?

Aktuell kann die Version 1.1 heruntergeladen werden.
https://www.fmh.ch/themen/ambulante-tarife/tardoc.cfm

Wichtig: TARDOC wurde vom Bundesrat noch nicht genehmigt und somit noch nicht definitiv. Der Einführungszeitpunkt frühestens 2022.

Was sind die grundlegenden Änderungen bezüglich Anästhesie im ambulanten Tarif TARDOC gegenüber TARMED?

Was sind die grundlegenden Änderungen bezüglich Anästhesie im ambulanten Tarif TARDOC gegenüber TARMED?

Wichtig: TARDOC wurde vom Bundesrat noch nicht genehmigt und somit noch nicht definitiv. Der Einführungszeitpunkt frühestens 2022.

Neu wurden die Kapitel nicht mehr nach medizinischen Fachgebieten, sondern nach Themengebiete bzw Organsystemen geschaffen.

  • Anästhesiologische Positionen finden sich im Kapitel NC
  • Schmerztherapeutische Positionen Kapitel NQ und NR
  • Sonographien Kapitel PW
  • Hypnose Kapitel BG

Die Anästhesie betreffende Veränderungen:

  1. Die Aufwandklassen (IAK) 1-4 ersetzen nomenklatorisch die bisherigen Anästhesierisikoklassen. Sie berücksichtigen nebst den anästhesiespezifischen Aufwänden und Risiken, auch diejenigen für Lagerung, operative Vor- und Nachbereitungen.
  2. Die perioperative Betreuung durch den Anästhesisten wurde aufgeteilt in anästhesiologische Evaluation und postoperative Betreuung. Die Anästhesiesprechstunde (anästhesiologische Evaluation) kann als Konsultation nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Die postoperative Betreuung wird nach Aufwandklassen pauschal abgerechnet.
  3. Aus dem Kapitel der bildgebenden Verfahren kann die sonograpisch gesteuerte Nervenblockade mit der Position Einleitung kumuliert werden.
  4. Anästhesiewechselzeit ist berücksichtigt.
  5. Upgrading um eine Interventionsaufwandklasse (IAK) bei Kindern <7 Jahren und Erwachsenen > 70 Jahren.
Gibt es bereits offiziell eingeführte Anästhesiepauschalen?

Gibt es bereits offiziell eingeführte Anästhesiepauschalen?

Ja.

Im Bereich der Reproduktionsmedizin gibt es seit 01.01.2023 schweizweit gültige Pauschalen, die auch für die Anästhesie gelten und in denen die Anästhesie ausgewiesen ist. (siehe Publikationen/Tarifdokumente im Mitgliederbereich)

Andere bisher eingereichte Pauschalanträge der FMCH / Santésuisse, an denen auch die SSAPM mitgearbeitet hat, wurden vom BAG abgelehnt.

Es gibt regional in einzelnen Fachbereichen freiwillige, bilateral mit den Versicherern vereinbarte Pauschalen, welche die Anästhesie betreffen können. Beispielsweise in der Augenchirurgie. Diese Pauschalen wurden mit der SSAPM nicht abgesprochen.