Programm A-QUA

Periop. Prozesszeiten A-QUA

National einheitliche Definitionen und Indikatoren sind für das Gelingen des Programms A-QUA äusserst wichtig. Der Kommission KDQ wurde bewusst, dass bereits bei der Formulierung der perioperativen Prozesszeiten (Zeitstempel) grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Anästhesieabteilungen bestehen. Deshalb hat die KDQ diese Zeitdefinitionen einheitlich festgelegt und in Anlehnung an die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin DGAI auch europäischen Vorgaben angenähert. Die jetzt eindeutig definierten Prozesszeiten wurden vom Vorstand genehmigt und sind in allen Landessprachen aufgeschaltet.

Die Vereinigung schweizerischer Krankenhäuser (H+) hat im Mai 2015 die von der KDQ definierten, perioperativen Prozesszeiten als Grundlage für die Verrechnung der Aktivitäten (ärztlich und technisch) im OP-Saal in die Kostenrechnung nach REKOLE übernommen (REK Entscheid 14_006 vom 1.5.2015, gültig ab 1.1.2018, Umsetzungsfrist bis 1.1.2019). Im obengenannten Dokument „Definitionen der anästhesiologisch relevanten, perioperativen Prozesszeiten“ finden Sie die für die Kostenrechnung nach REKOLE relevanten Prozesszeiten. Wir empfehlen, sämtliche Prozesszeiten zu erfassen.