Groupes d'înterets

Mitgliedschaft SAOA

Die Gesellschaft besteht aus ordentlichen, ausserordentlichen und Ehrenmitgliedern.
 
Ordentliches Mitglied kann jeder/jede Spezialarzt/-ärztin für Anästhesiologie werden sofern er/sie:

1. eine SGAR-Mitgliedschaft besitzt oder den FMH-Spezialisten- bzw. einen äquivalenten Titel trägt;

2. regelmässig an der Versammlungen den SAOA teilnimmt und die Beiträge bezahlt;

3. ein Interesse an der geburtshilflichen Anästhesie hat;

4. eine adäquate Erfahung in der geburtshilflichen Anästhesie hat und in diesem Bereich auch regelmässig beruflich tätig ist.

Dies gilt auch für Ausländer*innen und Auslandschweizer*innen, die ein von der FMH anerkanntes Aequivalent für den Facharzt für Anästhesie besitzen.
Mitglieder, welche die oben genannten Bedingungen erfüllen und an der Gründungsversammlung teilnehmen, sind als ordentliche Mitglieder Gründungsmitglieder.

Ausserordentliche Mitglieder haben ein Mitsprache- aber kein Stimmrecht.
Ausserordentliches Mitglied kann jeder/jede an der geburtshilflichen Anästhesie interessierte Arzt/Ärztin werden, ohne Rücksicht auf Fachrichtung und Nationalität.

Der Jahresbeitrag beläuft sich für ordentliche Mitglieder (Anästhesisten*innen) auf 40 Franken pro Jahr, für ausserordentliche Mitglieder (Gynäkolog*innen, Hebammen etc.) auf 20 Franken pro Jahr.

Die SAOA-Mitgliedschaft erwirbt und behält, wer den Jahresbeitrag bezahlt.

Der Mitgliederbeitrag berechtigt zum kostenlosen Besuchder von der SAOA durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen.

Application Form

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